Wohnungsauflösung · Ulm & Neu-Ulm
Wohnungsauflösung nach einem Todesfall in Ulm & Neu-Ulm – ruhig, diskret, ein Ansprechpartner
Wenn ein nahestehender Mensch gestorben ist, muss vieles gleichzeitig geregelt werden. Die Wohnung gehört dazu. Wenn Sie so weit sind, übernehmen wir die Auflösung – in Ruhe und mit Respekt vor einem ganzen Leben.
Erreichbar Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa & So 10–15 Uhr · Anfrage-Formular
★★★★★ 5,0 13 Bewertungen auf Google, MyHammer & Check24Für Angehörige
Wir verstehen Ihre Situation
Nach einem Todesfall kommen Trauer, Behördengänge und Fragen zur Wohnung oft gleichzeitig. Das ist viel.
Bei uns gibt es keinen Zeitdruck und kein Verkaufsgespräch. Sie rufen an, wenn es für Sie passt. Wir hören zu und erklären Ihnen in Ruhe, wie eine Wohnungsauflösung abläuft.
Ob Sie uns beauftragen, entscheiden Sie danach. Die Besichtigung und der Kostenvoranschlag sind kostenlos und unverbindlich.
So läuft es ab
Der Ablauf – Schritt für Schritt und in Ruhe
Erstgespräch
Sie erzählen uns am Telefon oder per WhatsApp, worum es geht. Ohne Zeitdruck.
Besichtigung
Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an – vor Ort oder per Videocall, wenn Sie nicht in der Nähe wohnen.
Kostenvoranschlag
Danach erhalten Sie einen Festpreis nach Besichtigung oder Videocall. Verwertbare Gegenstände sind angerechnet.
Termin
Den Termin legen Sie fest. Wir räumen respektvoll, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein.
Ihr Ansprechpartner
Ein Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Sie sprechen direkt mit uns, ohne Hotline. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie vom ersten Anruf bis zur Übergabe der Wohnung.
Rufen Sie uns an: 0179 164 61 53 (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa & So 10–15 Uhr).


Was bleibt
Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke sichern
Vor der Räumung gehen wir mit Ihnen durch die Wohnung. Sie zeigen uns, was bleiben soll und worauf wir besonders achten sollen.
Was wir beim Räumen finden, legen wir beiseite und übergeben es Ihnen. Persönliches wird nicht ungefragt entsorgt.
Bevor etwas verkauft oder verschenkt wird, sollte geklärt sein, wer erbt. Mehr dazu im Ratgeber Nachlass: Was passiert mit Wertgegenständen?
- Dokumente: Testament, Versicherungen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Rentenbescheide
- Erinnerungen: Fotoalben, Briefe, Bilder – auch ohne Geldwert
- Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren, Sparbücher
- Schlüssel: für Keller, Garage, Briefkasten oder Schließfach
Wertanrechnung
Was noch Wert hat, wird angerechnet
Gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Porzellan, Werkzeug oder Sammlerstücke haben oft noch einen Wert. Diesen rechnen wir offen gegen die Kosten an.
Vorher legen Sie fest, was Sie selbst behalten oder an Angehörige weitergeben möchten. Die Anrechnung ist im Festpreis nach Besichtigung oder Videocall bereits berücksichtigt.
Mietwohnung
Fristen und Übergabe – ein allgemeiner Überblick
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Erben und Vermieter können das Mietverhältnis in der Regel außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen – innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Todesfall erfahren haben. Lebten Angehörige mit in der Wohnung, gelten eigene Regeln.
Am Ende übergeben wir die Wohnung besenrein. Was das genau heißt, lesen Sie im Ratgeber Wohnung besenrein übergeben. Wenn Sie zusätzlich Endreinigung und Begleitung zur Übergabe wünschen, gibt es unseren Auszugs-Service.
Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung. Fristen klären Sie bitte verbindlich mit der Hausverwaltung, dem Nachlassgericht oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Aus der Ferne
Wenn Sie nicht in Ulm oder Neu-Ulm wohnen
Viele Angehörige leben weiter weg. Sie müssen nicht vor Ort sein.
Vieles lässt sich am Telefon oder per WhatsApp klären. Die Besichtigung ist auch per Videocall möglich.
- Schlüsselübergabe: persönlich oder über eine Person Ihres Vertrauens
- Auf dem Laufenden: per Telefon oder WhatsApp mit Fotos
- Erinnerungsstücke: auf Wunsch sicher verpackt und an Sie verschickt
- Übergabe: abgestimmt mit Ihnen und der Hausverwaltung
Zusammenarbeit
Mit Bestattern und Hausverwaltungen
Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit der Hausverwaltung ab, zum Beispiel über den Übergabetermin. So müssen Sie nicht alles selbst weitergeben.
Bestattungsinstitute, Hausverwaltungen und Nachlasskanzleien können mit uns eine feste Zusammenarbeit vereinbaren. Mehr dazu auf unserer Seite für Partner.
Kosten
Kosten erst nach der Besichtigung
Jede Wohnung ist anders. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise, sondern sehen uns die Wohnung zuerst kostenlos an.
Den Festpreis nach Besichtigung oder Videocall kennen Sie, bevor wir beginnen. Wer die Kosten trägt, ist meist eine Frage des Nachlasses – in der Regel die Erben. Es gilt die Regelbesteuerung (19 % USt.).
Steuer: haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)
Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt können Sie in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer geltend machen: 20 % der Arbeitskosten, insgesamt höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar.
Begünstigt ist nur, was im Haushalt der Person erbracht wird, die die Steuerermäßigung geltend macht. Bei der Wohnung eines verstorbenen Angehörigen ist das oft nicht der Fall. Ob und wie sich das bei Ihnen auswirkt, klärt Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Rechnung für die Steuer brauchen. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung.
Alle Angaben zu Zuschüssen und Steuervorteilen sind allgemeine Informationen (Stand 2026) und ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder Ihren Steuerberater. Gesetzestext: § 35a EStG auf gesetze-im-internet.de.
Kundenstimmen
Was Auftraggeber sagen
„Ich kann das Unternehmen nur weiterempfehlen! Sehr freundlicher Kontakt, tolle und zuverlässige Mitarbeiter, die mit Spaß und Ehrgeiz an die Arbeit gehen. Alles top erledigt!“
MyHammer-Kunde aus JagstzellMyHammer · Entrümpelung & Haushaltsauflösung„Mega höflich, haben mir sehr geholfen – kann ich nur weiter empfehlen.“
David SchäferGoogle-RezensionBewertung mit 5 von 5 Sternen für eine Wohnungsentrümpelung (55 m²) in Ulm – ohne Textkommentar.
Zoppelt, UlmMyHammer · EntrümpelungHäufige Fragen
Gut zu wissen
Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?
Selten sofort. Entscheidend ist, wann das Mietverhältnis endet. Erben und Vermieter können in der Regel außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Sprechen Sie früh mit der Hausverwaltung – dann bleibt Zeit, in Ruhe zu sortieren. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung.
Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Das hängt von der Größe der Wohnung, der Menge und dem Zugang ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung oder einem Videocall nennen wir Ihnen einen Festpreis. Verwertbare Gegenstände rechnen wir an.
Wer bezahlt die Wohnungsauflösung?
In der Regel die Erben, häufig aus dem Nachlass. Bei Fragen zum Erbe helfen das Nachlassgericht oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Erbrecht.
Was passiert mit Fotos, Briefen und Dokumenten?
Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen. Persönliches wird nicht ungefragt entsorgt. Sagen Sie uns vorher, worauf wir besonders achten sollen.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige gehen einmal mit uns durch die Wohnung und legen fest, was bleiben soll. Danach halten wir Sie per Telefon oder WhatsApp mit Fotos auf dem Laufenden.
Ich wohne weit weg – wie läuft das mit dem Schlüssel?
Den Schlüssel können Sie uns persönlich übergeben oder über eine Person Ihres Vertrauens. Die Besichtigung ist auch per Videocall möglich. Die Übergabe der Wohnung stimmen wir mit Ihnen ab.
Was ist, wenn sich die Erben noch nicht einig sind?
Dann sollte zuerst geklärt werden, wer was bekommt. Wir beginnen erst, wenn der Auftraggeber berechtigt ist und klar ist, welche Stücke aufbewahrt werden.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Arbeiten im eigenen Haushalt gelten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung: 20 % der Arbeitskosten, insgesamt höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar. Bei der Wohnung eines verstorbenen Angehörigen ist das oft nicht der Fall. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Rechnung für die Steuer brauchen. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung.
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