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Haushaltsauflösung · Ratgeber

Nachlass: Was passiert mit Wertgegenständen und Erinnerungen?

Wenn ein Haushalt aufgelöst werden muss, stellen sich Angehörigen viele Fragen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, in Ruhe die richtigen Schritte zu gehen.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich bei der Haushaltsauflösung dabei sein?

Nein. Wir besprechen vorab, was aufbewahrt werden soll, und melden uns, wenn wir auf Dokumente oder persönliche Erinnerungsstücke stoßen.

Was passiert mit Fotos, Briefen und Dokumenten?

Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen. Persönliches wird nicht ungefragt entsorgt.

Wird der Wert von Möbeln angerechnet?

Ja, verwertbare Gegenstände rechnen wir offen an. Das senkt die Kosten der Haushaltsauflösung.

Wie lange habe ich Zeit, die Wohnung eines Verstorbenen zu räumen?

Das hängt vom Mietverhältnis ab. Erben und Vermieter können außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. Stimmen Sie den Übergabetermin früh mit der Hausverwaltung ab – dann planen wir die Räumung passend.

Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Dann sollte zuerst geklärt werden, wer was bekommt. Wir beginnen erst, wenn der Auftraggeber berechtigt ist und klar ist, welche Stücke aufbewahrt werden.

Können Sie Erinnerungsstücke an Angehörige im Ausland schicken?

Ja, auf Wunsch verpacken und versenden wir Erinnerungsstücke sicher – auch an weiter entfernt lebende Angehörige.

Bereit für ein ehrliches Angebot?

Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag an – wir melden uns zeitnah und stimmen die Details persönlich mit Ihnen ab.

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