Umzug · Ratgeber
Umzugskosten von der Steuer absetzen – so geht's
Ein Teil der Kosten für Ihr Umzugsunternehmen kann sich in der Steuererklärung bezahlt machen. Hier die wichtigsten Grundlagen.
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Viele wissen nicht, dass sich ein Umzug auch in der Steuererklärung bemerkbar machen kann. Ob und wie viel, hängt vor allem davon ab, warum Sie umziehen. Die folgenden Punkte geben einen Überblick; für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistung
Auch wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können Sie die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Abziehbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld – zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr.
- Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material
- Die Rechnung muss diese Kosten getrennt ausweisen
- Bezahlt werden muss per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt
Beruflicher Umzug: Werbungskosten
Ziehen Sie wegen einer neuen Stelle, einer Versetzung oder weil sich Ihr Arbeitsweg deutlich verkürzt, können die Umzugskosten als Werbungskosten gelten. Dann sind neben dem Umzugsunternehmen oft auch weitere Ausgaben absetzbar, zum Beispiel Fahrtkosten oder doppelte Miete. Für sonstige Umzugsauslagen gibt es zudem eine Pauschale, deren Höhe regelmäßig angepasst wird.
Was Sie von uns bekommen
Unsere Rechnungen weisen Arbeitskosten und Material getrennt aus und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Damit haben Sie alles, was das Finanzamt erfahrungsgemäß sehen möchte. Bitte überweisen Sie den Betrag – dann ist der Zahlungsnachweis automatisch dokumentiert.
Auch Entrümpelung und Haushaltsauflösung
Die Arbeitskosten einer Entrümpelung im eigenen Haushalt können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung in Betracht kommen. Bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall ist die Lage komplizierter – hier lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Steuerberatung.
Kurz zusammengefasst
- Rechnung mit getrennten Arbeitskosten aufbewahren
- Immer überweisen, nie bar zahlen
- Beruflichen Anlass dokumentieren (Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben)
- Im Zweifel Steuerberatung fragen
Sie möchten das nicht allein stemmen? Schreiben Sie uns kurz – Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Kann ich die Rechnung von Two Spears in der Steuererklärung angeben?
Unsere Rechnungen weisen Arbeitskosten und Material getrennt aus. Damit können Sie die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen – bitte per Überweisung bezahlen.
Ist Barzahlung möglich, wenn ich die Kosten absetzen will?
Für die steuerliche Anerkennung verlangt das Finanzamt eine unbare Zahlung, also eine Überweisung.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Welche Kosten gelten als Arbeitskosten?
Vor allem die Stunden des Teams, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Material wie Kartons oder Folie zählt in der Regel nicht dazu.
Gilt das auch für Seniorenumzüge in ein Pflegeheim?
Grundsätzlich kann auch hier eine haushaltsnahe Dienstleistung in Betracht kommen. Für den Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Bekomme ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer?
Ja. Unsere Rechnungen enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und weisen die Positionen getrennt aus.
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