Seniorenumzug · Ratgeber
Zuschuss der Pflegekasse zum Umzug – was gilt 2026?
Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Umzug bezuschussen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Hier lesen Sie, was gilt und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Erreichbar: Mo–Fr 8–18 Uhr · Sa & So 10–15 Uhr
Lieber schriftlich? Zum Anfrage-Formular
Ein Umzug im Alter kostet Kraft und Geld. Viele wissen nicht, dass sich die Pflegekasse unter Umständen an den Kosten beteiligen kann. Wichtig ist, die Regeln zu kennen, bevor der Umzug beginnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause kann die Pflegekasse einen Umzug in eine besser geeignete Wohnung bezuschussen.
- Möglich sind bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026). Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
- Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug und warten Sie die schriftliche Zusage ab.
- Der Umzug ins Pflegeheim wird nicht bezuschusst.
Was ist das für ein Zuschuss?
Das Gesetz sieht Zuschüsse „für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ vor (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Gemeint sind vor allem Umbauten, etwa ein bodengleiches Bad.
Nach den Regeln der Pflegekassen kann auch ein Umzug dazugehören: wenn die neue Wohnung besser zu Ihren Bedürfnissen passt, zum Beispiel ebenerdig oder mit Aufzug.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026). Es ist eine Kann-Leistung: Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Bezuschusst werden höchstens die tatsächlichen Kosten. Dazu können auch die Kosten einer Umzugsfirma gehören.
Voraussetzungen
- Ein Pflegegrad (1 bis 5) ist festgestellt.
- Die Pflege findet zu Hause statt, nicht im Pflegeheim.
- Die neue Wohnung wird Ihr dauerhafter Lebensmittelpunkt.
- Der Umzug ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause erheblich – oder er hilft Ihnen, möglichst selbstständig zu leben.
Ein Beispiel: Sie wohnen im dritten Stock ohne Aufzug und schaffen die Treppe nicht mehr. Eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Aufzug macht den Alltag und die Pflege wieder möglich.
Die Pflegekasse prüft außerdem, ob die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Den Antrag vor dem Umzug stellen – Schritt für Schritt
- Beraten lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen gebraucht werden.
- Kostenvoranschlag einholen. Für den Antrag brauchen Sie einen Kostenvoranschlag. Den erstellen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung.
- Antrag schriftlich stellen. Begründen Sie kurz, warum die neue Wohnung die Pflege ermöglicht oder erleichtert. Legen Sie den Kostenvoranschlag bei.
- Schriftliche Zusage abwarten. Beginnen Sie den Umzug erst, wenn die Zusage vorliegt. Sonst droht die Ablehnung.
- Umziehen und Rechnung einreichen. Nach dem Umzug erhalten Sie unsere Rechnung. Wie der Zuschuss ausgezahlt wird, steht im Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Planen Sie diese Zeit beim Umzugstermin ein.
Der Kostenvoranschlag – das übernehmen wir
Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung in Ulm, Neu-Ulm und Umgebung oder sprechen per Videocall mit Ihnen. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse.
Grundlage sind in der Regel unsere festen Paketpreise, zum Beispiel 519 € im Paket Standard für eine 2-Zimmer-Wohnung (Endpreis inkl. 19 % MwSt.). Was auf Wunsch dazukommt, etwa Möbelmontage, steht ebenfalls darin.
Den Antrag stellen Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab – die Rechnung geht an Sie.
Was nicht bezuschusst wird
- Umzug ins Pflegeheim: Er ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Einrichtungen, die nur an Pflegebedürftige vermietet werden.
- Umzug aus reinen Komfortgründen: Die neue Wohnung muss die Pflege oder die Selbstständigkeit verbessern. Schöner oder kleiner allein reicht nicht.
- Umzug ohne vorherigen Antrag: Wer erst umzieht und dann beantragt, riskiert die Ablehnung.
Sie planen einen Umzug ins Pflegeheim? Dann lesen Sie hier, wie wir helfen: Umzug ins Pflegeheim in Ulm & Neu-Ulm.
Sonderfall Betreutes Wohnen
Ob ein Umzug ins Betreute Wohnen bezuschusst wird, ist rechtlich nicht eindeutig. Im Einzelfall ist es möglich.
Fragen Sie deshalb vorher Ihre Pflegekasse und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Steuer: Umzugskosten nach § 35a EStG
Private Umzüge und Hilfe in Ihrem Haushalt können Sie in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen: 20 % der Arbeitskosten, insgesamt höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr.
- Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar.
- Die Ermäßigung wirkt nur, wenn Sie Einkommensteuer zahlen.
- Den Umzug der Eltern können Kinder in der Regel nicht absetzen.
- Ein Zuschuss der Pflegekasse kann den Betrag mindern.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Rechnung für die Steuer brauchen. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung. Im Einzelfall hilft Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Mehr dazu: Umzugskosten von der Steuer absetzen.
Nach dem Umzug: die neue Wohnung anpassen
Oft braucht auch die neue Wohnung noch Anpassungen, etwa Haltegriffe oder eine bodengleiche Dusche.
Wichtig: Umzug und Anpassungen in der neuen Wohnung gelten zusammen als eine Maßnahme. Für beides gilt derselbe Höchstbetrag von bis zu 4.180 €. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, kann ein neuer Zuschuss in Frage kommen.
Umbauten wie ein neues Bad übernehmen Handwerksbetriebe. Wir helfen beim Einrichten: Möbel umstellen und Platz für Pflegebett und Rollator schaffen – mit unserer Hilfe zu Hause für Senioren. Das Pflegebett selbst bekommen Sie in der Regel über Ihre Pflege- oder Krankenkasse, meist leihweise über ein Sanitätshaus – wir schaffen vorher den Platz.
Hilfe in Ulm und Neu-Ulm
Die Regeln der Pflegeversicherung sind Bundesrecht. Sie gelten in Ulm (Baden-Württemberg) und in Neu-Ulm (Bayern) gleich.
Sie wohnen in Ulm, Neu-Ulm oder Umgebung? Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erstellen den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag. Mehr über unsere Arbeit: Seniorenumzug in Ulm & Neu-Ulm.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (Bundesgesundheitsministerium)
- Empfehlungen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, 2024 (GKV-Spitzenverband, PDF)
- Wohnungsanpassung (Verbraucherzentrale)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
- § 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de)
Sie brauchen einen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse? Rufen Sie uns an unter 0179 164 61 53 oder schreiben Sie uns.
Alle Angaben zu Zuschüssen und Steuervorteilen sind allgemeine Informationen (Stand 2026) und ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder Ihren Steuerberater. Über Leistungen entscheidet allein Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Zahlt die Pflegekasse meinen Umzug?
Sie kann einen Zuschuss geben, wenn Sie einen Pflegegrad haben, zu Hause gepflegt werden und die neue Wohnung die Pflege ermöglicht oder erleichtert. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Wie hoch ist der Zuschuss 2026?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2026), höchstens die tatsächlichen Kosten. Umzug und Anpassungen in der neuen Wohnung teilen sich diesen Betrag.
Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?
Ja. Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug, legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und warten Sie die schriftliche Zusage ab.
Gibt es den Zuschuss auch für den Umzug ins Pflegeheim?
Nein. Der Umzug in ein Pflegeheim und in Einrichtungen, die nur an Pflegebedürftige vermietet werden, ist ausgeschlossen.
Und beim Umzug ins Betreute Wohnen?
Das ist rechtlich nicht eindeutig, im Einzelfall möglich. Fragen Sie vorher Ihre Pflegekasse.
Erstellen Sie den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse?
Ja. Den Kostenvoranschlag erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung in Ulm, Neu-Ulm und Umgebung oder nach einem Videocall.
Kann ich Ihre Hilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nein. Unsere Leistungen sind kein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag und können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Kann ich den Umzug von der Steuer absetzen?
Private Umzüge und Hilfe in Ihrem Haushalt können Sie in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen: 20 % der Arbeitskosten, insgesamt höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Rechnung für die Steuer brauchen. Das ist ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung.
Passend dazu
Weiterlesen & Leistungen
Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse
Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung in Ulm, Neu-Ulm und Umgebung und erstellen den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.
Lieber telefonieren? 0179 164 61 53 · Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa & So 10–15 Uhr · Anfrage-Formular