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Umzug · Ratgeber

Halteverbotszone für den Umzug in Ulm und Neu-Ulm

Damit der Umzugswagen direkt vor der Tür stehen kann: So beantragen Sie eine Halteverbotszone – und wann es sich lohnt, das abzugeben.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange vorher muss ich das Halteverbot beantragen?

Planen Sie mindestens zwei Wochen ein. Die Schilder müssen in der Regel mehrere Tage vor dem Umzug stehen, und die Behörde braucht Bearbeitungszeit.

Brauche ich bei einem Umzug von Ulm nach Neu-Ulm zwei Anträge?

Ja. Für jede Adresse ist die jeweilige Stadt zuständig – Ulm für den Auszug, Neu-Ulm für den Einzug.

Übernimmt Two Spears die Halteverbotszone?

Ja, auf Wunsch beantragen wir die Halteverbotszone und richten sie am Umzugstag ein. Die Kosten stehen offen im Kostenvoranschlag.

Wie lang muss die Halteverbotszone sein?

Das hängt vom Fahrzeug ab. Für einen LKW mit Ladebordwand plant man meist rund 15 bis 20 Meter ein, für einen Transporter weniger. Wir sagen Ihnen, welche Länge für Ihren Umzug passt.

Darf ich einfach Stühle oder Kartons auf die Straße stellen, um Platz frei zu halten?

Nein. Parkplätze mit Gegenständen zu blockieren ist nicht erlaubt. Rechtssicher ist nur eine genehmigte und beschilderte Halteverbotszone.

Was mache ich, wenn am Umzugstag ein Auto in der Zone steht?

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder die Polizei. Halten Sie Fotos bereit, die zeigen, wann die Schilder aufgestellt wurden.

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Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag an – wir melden uns zeitnah und stimmen die Details persönlich mit Ihnen ab.

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